Wer entscheiden will, braucht Wissens-Grundlagen

In fast jedem Gespräch über Altersvorsorge kommt das Thema „Riester“ auf – und außer der gesetzliche Rente erhitzt kaum ein Thema die Gemüter mehr. Es sind schon fast urban legends, die sich um Begriffe wie Förderfähigkeit, Zulagen, Grundsicherungsanrechenbarkeit, Huckepackverträge usw. ranken: Jeder weiß was und viele Köche verderben den Brei.
Um dir selbst eine fundierte Meinung zu Riester zu bilden, brauchst Du zum einen eine klare Vorstellung von der Systematik der Riesterrente und zum anderen eine Übersicht darüber, welche Produktarten es gibt und wo deren Vor- und Nachteile liegen.

Was steckt dahinter?

Die Zielsetzung des Staates, ein solches Produkt zu fördern, ist ganz klar: Du sollst Dir die gesetzliche Rente aufbessern.
Wenn Du weißt, wie die gesetzliche Rente funktioniert und warum jeder sozialversicherungspflichtige Angestellte von seiner Rente allein nicht „auskömmlich“ wird leben können, so ist es logisch, dass der Staat Anreize schaffen muss, damit er seine Bürger dazu bekommt, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.

Die Anreize können natürlich nur übers Geld gehen: Du bekommst jedes Jahr 175,- Euro Zulage (vor 2018 waren es 154,- €) vom Staat in deinen Riestervertrag eingezahlt. Dazu kommen noch 300,- Euro jährlich für jedes Kind, für dass Du Kindergeld erhältst (falls deine Kinder vor 2008 geboren sind, hast Du ein bisserl Pech, dann bekommst Du nur 185,- € pro Kind im Jahr).
Da Du alle eingezahlten Beträge (sogar incl. der Zulagen, die Du ja gar nicht selbst gezahlt hast) auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kannst, bekommst Du bei entsprechender steuerlicher Situation auch noch ein paar Euro Rückerstattung. Darüber brauchst Du Dich allerdings nicht allzusehr freuen, denn das liegt daran, dass Du später alle Renten – auch die Riesterrente – versteuern musst und deshalb in der Ansparphase nicht auch noch belastet wirst.

Schließt Du also in jungen Jahren – sagen wir mal mit 23 – einen Riestervertrag ab, bekommst 2 Kinder und gehst ordnungsgemäß mit 67 in Rente, so kommen da im Laufe deines Riesterlebens satte 22.700,- € allein an Zulagen zusammen.

Wer bekommt die Förderung?

Es ist leichter, die Personen zu definieren, die nicht förderfähig sind, als alle die aufzuzählen, die es sind.
Wenn Du

  • rentenversicherungsfrei selbständig
  • pflichtkammerversichert (Apotheker, Rechtsanwälte, Ärzte usw.)
  • rentenversicherungsfrei geringfügig arbeitend
  • rentenversicherungsfrei teilweise erwerbsunfähig
  • kinderloser nichtarbeitender Ehepartner eines der oben Genannten bist

bist, bist Du nicht zulagefähig.

Da es hier immer wieder zu Missverständnissen kommt, hier noch eine Eselsbrücke, an der Du sich ganz gut orientieren kannst:
Sobald Kindererziehungszeiten und/oder irgendwie die gesetzliche Renteversicherung (auch über die Künstlersozialkasse) im Spiel ist, bist Du i.d.R. förderfähig.

So kann es eben auch kommen, dass Du zwar selbständig bist und selbst keine gesetzliche Rentenversicherung bezahlst, Du aber trotzdem riestern kannst, denn: Ist Dein Ehepartner gesetzlich rentenversichert (oder verbeamtet), bist Du – ungeachtet dessen, was Du selbst arbeitest – förderfähig.
Diese mittelbare oder indirekte Förderung wird Dir über einen sogenannten „Huckepack-Vertrag“ gewährt und ist natürlich vor allem für Hausfrauen- und Männer, Mom- und Daddypreneurs und sonstige Selbständige hochinteressant. Um Huckepack zu riestern, muss dein gesetzlich rentenversicherter Partner einen ordnungsgemäßen Riestervertrag besitzen, der dann mit deinem eigenen Vertrag (das muss nicht beim gleichen Anbieter sein) verknüpft wird.

Die Systematik – immer die gleiche Rechnung

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe Deiner eigenen Beiträge an den rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres.
Riesterst Du huckepack, bist Du für Dich schnell durch – denn du hast keine solchen Einnahmen und musst nur einen Mindesbeitrag von 60,- € im Jahr (!) einzahlen.
Rechnen musst Du trotzdem, denn Deine Förderung hängt mit an dem Vertrag Deines Partners – und um die komplette Zulage zu erhalten, muss dieser den Vertrag „voll besparen“.
Die volle Besparung besagt, dass im aktuellen Jahr insgesamt 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen in den Vertrag eingezahlt sein müssen, um besagte Zulage in voller Höhe zu erhalten. Ist das nicht ordentlich ausgerechnet und Du zahlst aus Versehen nur die Hälfte an Beiträgen aus dem eigenen Geld ein – erhältst Du auch nur die halbe Zulage.

Deutlicher wird es an einem Beispiel:

Du bist verheiratet und selbständig, Dein Partner ist angestellt und verdient 50.000,- Euro im Jahr, ihr habt 2 Kinder, die 2007 und 2011 geboren sind.
Ihr könnt Euch nun aussuchen, wer von Euch beiden die Zulage für die Kinder erhalten soll, in der Regel einigen sich die Eheleute, dass derjenige, der weniger verdient, seine Rente noch notwendiger als der andere aufbessern sollte.
Wir entscheiden uns hier also dafür, dass Du sie bekommen sollst:

In Deinen Vertrag zahlst Du also einmal im Jahr 60,- Euro ein und wenn alles richtig gemacht ist, kommen da von Staats wegen noch 660,- Euro dazu (175,- € für Dich (ab 2018, vorher waren es 154,-), 185,- € für das ältere Kind und 300,- € für das Kleine).
Um den zu zahlenden Eigenbeitrag in 2019 Deines Partners herauszufinden, musst Du jetzt folgendermaßen rechnen:

50.000,- Gehalt in 2018 x 4% = 2.000,- €
abzgl. Euer aller Zulagen insgesamt 835,- € (175,- für Dich, 175,- für ihn, 485,- für die Kinder)
=> 1.165,- €
Dein Partner muss also 1.165,- € (rund 97,09 € im Monat) in seinen eigenen Vertrag einzahlen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Können, Müssen und Dürfen

Was nach unten hin recht streng geregelt ist (Mindesbeitrag 60,- € im Jahr, selbst für Hartz IV-Empfänger, Kindererziehende und Huckepackler), hat nach oben hin durchaus Spielraum:
Um die komplette Zulage erhalten, musst Du 4% des Vorjahresverdienstes abzgl. Zulagen einzahlen.
Sind diese 4% aber mehr als 2.100,- € (+ die 60,- € vom Ehepartner, falls vorhanden) , kannst Du es trotzdem dabei belassen: Die Höchstgrenze zur Prüfung, ob Du die Zulagen in voller Höhe bekommst, endet hier.
Du darfst allerdings soviel Beitrag in Deinen Vertrag einzahlen, wie Du magst – in wie weit das Sinn macht, hängt auch von der Produktform ab, die Du Dir auswählst.

[bctt tweet=“Lesetipp: Alles was Du über #Riester wirklich wissen musst, um Dir Deine Meinung zu bilden. (Teil 1 von 2)“]

 

TIPP: Um nicht jährlich die ganze Riesterkonstruktion überprüfen und ständig irgendwelche Verträge anzupassen, empfiehlt es sich, den Eigenbeitrag recht großzügig nach oben aufzurunden. Es ist unglaublich ärgerlich, erst nach zwei Jahren festzustellen, dass man nur einen Teil der Zulagen für sich und die 3 Kinder bekommen hat, weil es vor drei Jahren eine Gehaltserhöhung gab…

Weitere Rahmenbedingungen

Was der Staat von Dir will, damit Du die rechte Summe an Zulagen und Steueraufschiebungen bekommst, ist also klar.
Was aber bekommst Du für Dein Geld?
Auch die folgenden Punkte sind für alle Riesterprodukte (außer für Bausparverträge – dazu später mehr) gleich:

  • Zum Renteneintritt muss Dir garantiert mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
  • Dir muss daraus eine lebenslange Rente gezahlt werden.
  • Diese Rente wird Dir teilweise auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn Du später tatsächlich zum Amt gehen müsstest.
  • Du darfst 30% des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn entnehmen.
  • Du darfst Deinen Riestervertrag zum Erwerb von Wohneigentum verwenden.
  • Du kannst den Vertrag jederzeit auflösen (und zahlst dann die Zulagen und Steuervergünstigungen zurück).
  • Du kannst deinen Vertrag jederzeit zu einem anderen Anbieter oder in eine andere Produktform umziehen.
  • Für Deine Zinsen und Gewinne musst Du keine Abgeltungssteuern zahlen und sie fallen nicht in den Freistellungsauftrag.
  • Wirst Du arbeitslos oder insolvent, ist Dein geförderter Riestervertrag vor jeglichem Zugriff sicher.
  • Dein Ehepartner darf Deinen Riester auf seinen Vertrag umschreiben wenn Du vor Renteneintritt stirbst.

Diese Parameter muss jedes Riesterprodukt erfüllen, komme da, was wolle. Worüber sehr kontrovers diskutiert wird, sind die verschiedenen Produktarten, in die diese Systematik eingebaut wurde.

Es ist aber sehr wichtig, zwischen der Systematik und den Produkten zu unterscheiden, denn leider tun das die Medien meistens nicht – und diskreditieren damit eine Vorsorgeform auf breiter Front, deren Notwendigkeit in Deutschland absolut unstrittig ist.

Im zweiten Teil von „Riester – was Du grundsätzlich wissen solltest“ reden wir über Produktarten – was ist für wen und warum geeignet?

Außerdem: Ich habe ein Selbstlern-Webinar über die Riesterrente aufgenommen. Mit dem Wissen, Know-How und der ultimativen Riester-Checkliste aus diesem Webinar wirst Du gut entscheiden können, ob und welcher Riester „Dein Produkt“ sein soll, bzw. ob du in Deinem bestehenden Produkt gut aufgehoben bist -> https://www.finanzbildung.jetzt/webinar-riesterrente/

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In einem einzigen Artikel kann ich nicht alle Fragen vorwegnehmen und nicht alle Aspekte erschöpfend beleuchten, ich freue mich aber sehr, wenn Du mir Deine Anmerkungen und Fragen in das Kommentarfeld schreibst.

 


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