Zu Beginn des Jahren 2018 ist ja die neue Fonds-Besteuerung eingeführt worden, was für einige fast so aufregend war, wie die DSGVO. Was wurde da gewütet und sich gesorgt!
Ein halbes Jahr später haben sich die Gemüter beruhigt und nach der schon fast panischen Berichterstattung herrscht nun Grabesstille – dabei haben wir jetzt richtig was in der Hand, mit dem wir rechnen können!
Wie ist der Stand der Dinge?
Irgendwie war Silvester – und seitdem ist die Luft raus: Was komischerweise überhaupt nicht mehr öffentlich kommuniziert wurde, war der neue Basiszinssatz, der für 2018 gilt. Der liegt übrigens bei 0,87% – er ist also gegenüber den 1,1%, die wir alle noch 2017 zugrunde gelegt haben, erstmal gesunken. Da bisher nicht einmal die Online-Rechner auf den aktuellen Stand gebracht worden sind und keiner mehr Beispielrechnungen rechnet, wollte ich jetzt mal wissen, wie sich das denn aktuell so rechnet…
Schema F – Lass uns rechnen!
Wenn du also zu Jahresbeginn 8000€ in deinem Aktienfonds hattest, so errechnet sich anhand des neuen Basiszinssatzes für diesen Fonds schonmal eine Vorabpauschale von 34,10 €.
Nehmen wir mal an, du erwirtschaftest dieses Jahr 8% Wertzuwachs – also steht Dein Fonds bei 8640€ am 31.12.2018.
Dann müsstest du Steuern bezahlen: Von den 34,10€ wären das dann 8,99€, die von deinem Verrechnungskonto abgehen.
Ich finde das zwar nicht schön – aber ganz so schlimm, wie vorher hochgekocht, ist es nun auch wieder nicht…
Gerne verlinke ich nochmal den Blogartikel und das Schema F zum Selberrechnen (Vorsicht, DSGVO-Warnung: Wenn Du Dir das Schema holst, bist Du automatisch auch in meinem Newsletter drin, aus dem Du Dich natürlich auch sofort wieder abmelden kannst!):
hier klickst Du auf den Artikel zur Fondssteuer und hier auf die F&Q.