Im umfassenden Leitfaden und Erklärartikel zur Besteuerung von Aktienfonds ab 2018 findest Du alle grundsätzlichen Informationen, abgestimmt auf Deinen Wissensstand (vom Anfänger bis zum Profi) und Deine Neugier.
Natürlich tun sich die meisten Fragen erst auf, wenn man sich etwas näher mit der Materie beschäftigt hat und nun am überlegen ist, welche Auswirkungen diese neue Steuerberechnung auf den eigenen Bestand und die geplanten Investitionen in der Zukunft hat.
Mich haben viele Fragen erreicht, die ich Dir hier zusammengefasst beantworten möchte. Mit diesen beiden Artikeln solltest Du nun ein umfassendes Nachschlagewerk besitzen, in dem Du jederzeit nachlesen kannst, wie viele Steuern Du wann bezahlst und wie die Verfahrensweisen der Banken sind.
Grundsätzliches
Ich möchte endlich einen monatlichen ETF-Sparplan starten. Ich bin momentan nur noch etwas unsicher bzgl. der Steuern. Es gibt ja quasi gute und schlechte. Soll ich dennoch starten?
Antwort: Lass Dich von den Steuern bitte nicht verunsichern. Egal wie die aktuelle steuerliche Ausgestaltung gerade ist, es ändert nichts an der Sinnhaftigkeit des ETF-Sparens.
Ich würde gerne einen ETF-Sparplan für mein Kind anlegen möchte einen thesaurierenden Fonds auswählen. Bedeutet das, dass ich dann für meinen Sohn eine Steuererklärung machen müsste? Über seinen Freibetrag wird er ja sehr lange nicht hinauskommen.
Antwort: Nein, Du musst keine Steuererklärung für ihn machen. Er ist ja erstmal laaaaange (ähem, kommt drauf an, was Du vorhast? ) im Freistellungsauftrag und dann kommt er in die Abgeltungssteuer. Falls er dann noch immer minderjährig und/oder nicht steuerpflichtig sein sollte, kannst Du auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für ihn beantragen.
Da würde ich mir aber heute noch keine Gedanken drüber machen.
Bin ich nicht verpflichtet das Formular Kap auszufüllen , wenn ich über den Freibetrag von 801€ komme. Ich habe es bislang immer ausgefüllt. Kann ich für 2017 einfach weg lassen?
Antwort: Bereits abgegoltene Erträge müssen nicht nochmal in der Anlage Kap der Steuererklärung aufgeführt werden! Bisher muss da nur rein, was noch zu versteuern ist (z.Bsp. Erträge aus privaten Beteiligungen o.ä.) oder was Du zuviel versteuert hast.
Angenommen mein Fond oder ETF fällt im ersten Jahr. Im 2ten steigt er zurück auf den Einstand. Muss ich jetzt trotzendem Steuern Zahlen? Da in meinem Verständnis immer nur von Jahr zu Jahr geschaut wird?
Antwort: Ja, das musst Du tatsächlich, Du hast es richtig verstanden. Ausgeglichen wird das dann ggf. erst beim Verkauf des Fonds/ETFs, bei der großen Schlußabrechnung.
Wenn ich jetzt neue ETF besparen möchte, ist es dann sinnvoller, ausschüttende anstelle von thesaurierenden zu nehmen? Weil das steuerlich eventuell einfacher ist?
Antwort: Das kommt drauf an! Was machst Du denn mit den Ausschüttungen? Wenn Du sie sowieso wieder in die gleichen Produkte anlegst, macht es nicht so viel Sinn, sie zuerst versteuern zu lassen. Wenn Du davon aber z. B. jedes Jahr in Urlaub fahren oder Einzelaktien kaufen willst, dann würde ich auch nach Ausschüttern suchen.
Die Reform scheint nur für Aktienfonds zu gelten. Änderte sich bei Rohstoff-ETFs und REITs also nichts?
Antwort: Doch, Reits fallen komplett unter die neue Besteuerung, denn es werden nur Aktien von Immobilienaktiengesellschaften als Reits bezeichnet, deren Geschäfts zu mehr als 75% aus Immobilienerstellung, Vermietung, Verkauf usw. generiert wird. (Gutes Beispiel dafür ist Vonovia, die sind in ziemlich vielen Reit-ETFs drin.) Eigentlich handelt es sich bei Reits um ein indirektes Immobilieninvestment, weil Du im Gegensatz zu Immobilienfonds (die werden auch neu besteuert, aber mit anderen Zahlen) nicht in die Immobilien selbst, sondern in die Unternehmen, die mit Immobilien handeln, investierst.
Das ist auch bei manchen, als Rohstoff-ETF kategorisierten ETFs so, wenn Du zum Beispiel in Goldminenaktien anstatt in Gold selbst investierst. Echte Rohstoff-ETFs allerdings, die nur über Terminkontrakte auf die Rohstoffe selbst handeln, fallen nicht unter diese Besteuerung, da hier keine Dividenden und keine Wertsteigerungen über Aktien anfallen können.
Abwicklungstechnisches – wie macht die Bank das?
Wird der Steuer-Betrag am Anfang des Jahres 2018 vom Verrechnungskonto abgebucht ?
Antwort: Nein, immer am Jahresende, die Wertentwicklung des Fonds kannst Du ja immer erst am 31.12. ausrechnen. Die erste Belastung erfolgt also am 02.01.2019.
Ich hab eine Nachricht meiner Bank bekommen, dass mein ganzes Depot verkauft wurde und neu gekauft wurde, aber alles irgendwie virtuell. Was soll das denn?
Antwort: Das wird rein aus Übersichts- und Abrechnungsgründen gemacht. Sie buchen die Fonds einmal aus dem Depot aus und wieder ein, damit sie einen sauberen Schnitt in der Abrechnungsmethodik hinbekommen können.
Ich nehme an, alle Banken werden so oder so ähnlich mit der neuen Steuer umgehen. Als damals auf die Abgeltungssteuer umgestellt wurde, wurde auch eine neue Position in den Depots eröffnet. So konnte jederzeit zwischen Altbestand und Neubestand unterschieden werden.
Wo nimmt die Bank die Steuern denn her, werden dafür Fondsanteile verkauft?
Antwort: Nein, die Steuern werden Deinem Verrechnungskonto belastet. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Laufe des Jahres 2018 eine AGB-Änderung geben wird, die den Banken erlaubt, bei nicht erfolgtem Ausgleich bis zu einem gewissen Datum dann auch entsprechende Fondsanteile zu verkaufen. Bisher habe ich aber noch keine aktuellen Informationen darüber.
Mir ist nicht klar, ob ich später verstehe, welche Beträge bereits versteuert sind und welche Steuern noch auf mich zu kommen wenn ich im Alter verkaufe. Ich möchte gerne immer einen Überblick haben.
Antwort: Bei thesaurierenden hast Du etwas weniger Papierkram als bei ausschüttenden ETFs (weil keine Ausschüttung gibt es logischerweise weniger Buchungen). Du bekommst ja jedes Jahr eine Steuerberscheinigung – für den perfekten Überblick musst Du diese alle aufheben und die gezahlten Steuern von den zu zahlenden Steuern am Schluss abziehen – dann weißt Du genau, was kommt.
Da ich bislang für meine konventionellen Anlagen immer die Steuerbescheinigung von meiner Bank erhalten habe und ich jetzt ganz neu mit ETFs einsteigen will, würde mich interessieren, woher ich meine Steuerbescheinigung dafür bekomme. Von meiner Depotbank? Von der Fondgesellschaft? Auch ausländische?
Bekomme ich das auch so schön vorgekaut, wie bei meiner Bank “ bitte tragen sie das in Zeile xy ihrer Steuererklärung ein“.
Bislang habe ich meine Steuererklärung selbst gemacht, so ich künftig einen Steuerberater hinzuziehen?
Antwort: Nein, du brauchst keinen Steuerberater dazu – die Bank wickelt das alles für Dich ab. Insofern ist es durchaus eine Erleichterung. (Eine Steuerbescheinigung bekommst Du natürlich auch automatisch, gehe ich stark davon aus. Angeben musst Du aber nichts mehr in der Erklärung – es sei denn, Du bist unter 25,375% und bekommst was zurück. ).
[bctt tweet=“Alle Antworten zur neuen Steuer auf #Aktienfonds ab 2018. #ETF #Investmentsteuerreform“ username=“geldwert_anette“]
Wie viel kostet die neue Steuer wirklich?
Schlagzeile: „So viel Rendite entgeht ETFs in Zukunft!“ – Wenn ich so etwas lese, macht es Sinn bzw. „lohnt es sich“ überhaupt noch, sich mit ETFs , zum Beispiel als langfristige Anlage zu beschäftigen?
Antwort: Der entgangene Zinseszinseffekt ist nicht soooo gravierend, dass es nicht mehr lohnen würde, in ETFs zu sparen – es reduziert Dir bei 100.000€ Bruttoertrag innerhalb 12 Jahre (linear gerechnet und vom gleichen Basiszinssatz ausgehend) den Gesamtertrag um gut 2.370€ reine Steuerabgabe, die dann insgesamt incl. des entgangenen Zinseszinseffekts rund 3.018€ ausmachen.
Innerhalb des Freistellungsauftrages ist die Schlechterstellung wirklich gering. Der FSA wird mit rund 3€ mehr belastet, das ist – so meine Meinung – kein Grund, von einer grundsätzlich sinnvollen Anlage in ETFs abzusehen.
Wie ist das denn mit dem Basiszinssatz – wenn die Zinsen steigen, wird auch der doch sicher angehoben?
Antwort: So ist es. Es könnte also durchaus mal sein, dass wir mit einem Basiszinssatz von 4 oder 5% zu rechnen hätten und die Vorabpauschale dann dementsprechend höher ausfallen würde. Theoretisch steigen die Aktienkurse in Hochzinsphasen allerdings weniger stark, so dass eine höhere Besteuerung der niedrigeren Erträge nicht zu massiv höherer Nettobelastung führen sollte.
Angenommen es schwankt hin und her über 20 Jahre (extreme Annahme) und ich verkaufe am Ende zum Einstandkurs- gehen dann die bezahlten Steuern in den „Steuertopf“ oder wird mir das Geld dann zurück gezahlt ?
Antwort: Das Geld bleibt im Steuertopf (Zurückzahlen? Wo denkst Du denn hin? *Galgenhumor off*) und Du darfst es mit anderen Gewinnen verrechnen.
Dein Rechenblatt* für die Fondssteuer ist toll, um verstehen zu lernen, wie die Berechnung genau funktioniert. Aber: Kannst Du das nicht als ausfüllbares Rechentool hinterlegen, damit ich nicht mehr selbst rechnen muss?
Antwort: Könnte ich wahrscheinlich – muss ich aber nicht mehr, denn justETF hat das schon getan. 🙂 Hier kommst Du zum automatischen Steuerrechner -> https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html
Lieber Rentenversicherung als die neue Steuer?
Wenn man ETF`s ganz normal über ein Depot kauft oder mit dem gleichen Betrag eine fondgebundene Rentenversicherung, welche in denselben ETF investiert, wie verhält sich zum Schluss der Steuervergleich?
Mal angenommen der Vertrag wird erst nach 62 Lebensjahr fällig und ich muss nur die Hälfte der Erträge versteuern, ist das dann tatsächlich noch ein Steuervorteil, zumal ich ja offenbar auch bei der „normalen“ Anlage nur 70 % der Erträge abzgl der bereits bezahlten Steuern versteuern muss?
Antwort: Auf ETF-Ebene bleiben sich die neue Körperschaftssteuer gleich, d.h. die 15% auf die Dividenden werden auch hier vom Fonds direkt abgeführt.
Jetzt zur Auszahlung:
Bei der RV hättest Du – anders als im privaten Anlagebereich – einen größeren Zinseszinseffekt, da Du zwischenzeitlich überhaupt nicht belastet wirst.
Angenommen, Dein Ertrag wäre also 100.000€, so wird auf die Hälfte, also auf 50.000€ erstmal 26,375% Steuer abgeführt – also 13.187,50€. Trotzdem musst Du die Auszahlung aber noch in Deiner persönlichen Steuererklärung angeben und wirst mit Deinem persönlichen Steuersatz nachversteuert (das kann dann ja so oder so ausgehen….).
Vergleichen wir das jetzt mit einem ETF in der Privatanlage und dem gleichen ETF-Ertrag von 100.000€
(Achtung Milchmädchenrechnung: Kein ETF entwickelt sich so linear. Wir haben sich verändernde Basiszinssätze. Und ich muss behelfsweise mit einer 12-jährigen Einmaleinzahlung in einen Thesaurierer rechnen.):
Du bezahlst über die Jahre 2.370,97€ an Steuern und Dein Ertrag vermindert sich (wegen des reduzierten Zinseszinseffekts) um 3.018,94€ auf 96.981,06€.
Du versteuerst also beim endültigen Verkauf:
Wertsteigerung 96.981,06€ minus der bereits gezahlten Steuern 2.370,96€ = 94.610,10€
abzgl.30% = 28.383,03 -> 66.227,07 x 26,375% –> 17.467,39€ Steuern.
Also ja, theoretisch (!) hat eine fondsgebundene RV immer noch ein Steuervorteil. 🙂
Hier geht es nochmal zum Grundsatzartikel -> https://www.finanzbildung.jetzt/neue-steuer-auf-fonds-und-etfs-ab-2018/
*Um Dir die Berechnung deiner Steuerlast für die Zukunft ganz leicht zu machen, habe ich das Schema: F (wie Fondsbesteuerung) erstellt, in dass Du nur den aktuellen Basiszinssatz eintragen musst und mit dem Du Deine eigene Steuerlast individuell ausrechnen kannst.
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