Die neue geförderte Pflegeversicherung – nach deren politischen Erfinder Pflege-Bahr genannt – ist eine private Zusatzversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung (welche über die Krankenkassen abgewickelt wird), auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann. In Anbetracht steigender Pflegesätze, sinkender staatlicher Sozialleistungen und längerer Lebens- und Pflegezeiten ist dieser Zuschuss als `Motivation zur Eigenvorsorge` gedacht.

Wie funktioniert diese geförderte Pflegeversicherung?

Das Prinzip ist recht einfach: Jede zertifizierte Pflegezusatzversicherung, die mit mindestens 10,- € Eigenanteil pro Monat bezahlt wird, wird mit weiteren 60,- € faq red glossy icon on white backgroundim Jahr aus dem Staatssäckel bezuschusst. Die Beantragung und Abwicklung des Zuschusses übernimmt die Versicherung, es gibt keine Altersgrenze und keine Gesundheitsprüfung. Auch mit bereits bestehenden schweren Krankheiten (ohne Pflegestufe) oder in fortgeschrittenem Alter ist eine solche Versicherung problemlos abzuschließen. Einzige Einschränkung ist eine Pflegewartezeit von 5 Jahren, d.h. innerhalb der ersten 5 Jahre nach Abschluss zahlt die Versicherung nicht.

Was ist zu beachten?
Knackpunkt ist das sogenannte Pflegemonatsgeld. Mindestens zu versichernde Summe im Pflegefall sollen 600,- € Euro monatlich sein. Wir reden hier übrigens immer nur von Pflegestufe 3 – das heißt: Sie können sich überhaupt nicht mehr aus eigener körperlicher und/oder geistiger Kraft heraus vorstehen und werden rund um die Uhr betreut und gepflegt.
Der Vertrag muss also so ausgerechnet werden, dass nach Ablauf der 5 Jahre Karenzzeit eine lebenslange Zahlung von 600,-€ im Monat im Pflegefall gezahlt werden kann. Versicherungen funktionieren zwar nach dem Risikogemeinschafts- und Solidaritätsprinzip, aber finanzmathematisch und statistisch betrachtet wären sie aber in kürzester Zeit Pleite, wenn auch ein 70-jähriger nur 15,-€ (10,- € Eigenbeitrag und 5,- € Zuschuss) einzahlen würde – und ab dem 75. Geburtstag 30 Jahre lang 600,-€ Monatsgeld bekäme…
Also müssen Ältere, um ihr Mindestpflegegeld erreichen zu können (und den Zuschuss zu erhalten), deutlich mehr zahlen. Bei unserem 70jährigen – ob Mann oder Frau spielt ja heute keine Rolle mehr – wären es zwischen 48,67 € und 59,18 €.
Bei einem 45jährigen Menschen sind es z. Bsp. 12,68 € (HUK) oder 14,14€ bei der Barmenia.
Ein junger Mensch, sagen wir mal mit 20 Jahren, zahlt natürlich nur seine 10,- € Eigenbeitrag und erhält laut Berechnungen zwischen 1300 und 1400,- € Monatsgeld.
Alle Bahr-Versicherungen müssen übrigens auch in Pflegestufe 0 (bei `eingeschränkter Alltagskompetenz` = z. Bsp. Demenz) 10% des Monatsgeldes (60,-€) leisten, in Pflegestufe 1 mindestens 20% ( also 120,-€) und in Stufe 2 dann 30% (180,-€). Bei meinen Recherchen habe ich übrigens überall nach oben abweichende Leistungsstaffeln gefunden – allerdings gibt es noch nicht viele Bahr-Tarife, die Versicherungswirtschaft ist noch eifrig am Konzipieren.
Noch eine (gern kleingeredete) Wichtigkeit am Rande: im Leistungsfall besteht keine Beitragsbefreiung! Beziehen Sie also schlimmestenfalls die 600,- € Monatsgeld, so ist trotzdem Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag weiterhin zu bezahlen.
So weit das Prinzip.Pflege

Weitergedacht:
Angenommen, Sie werden in einem Pflegeheim in Stufe 3 versorgt, so belaufen sich die Kosten hierfür momentan auf ca. 3600,-€ (Tendenz steigend!), aus der gesetzl. Pflegeversicherung erhalten sie (heute) 1.550,- € (Härtefall 1918,- €) sowie die 600,- Pflegemonatsgeld abzüglich ihres Beitrages – so bleibt am Ende immer noch eine selbst zu tragende Differenz von gut 1400,-€.
Was für ein wunderbares Argument für die Versicherer, Ihnen nun ein Upgrade Ihres Pflege-Bahrs anzubieten! Denn sie dürfen sich bis zu einem Monatsgeld von 1200,- € gefördert höchstversichern. Und nun reden wir von einem Eigenbeitrag zwischen 107 ,- und 125,- € für unseren 70jährigen. Ohne Gesundheitsfragen mit Vorerkrankungen ist das überlegbar.
Aber Moment.
Was geschieht denn, wenn Sie zuerst die anderen Pflegestufen durchlaufen, bevor es ganz schlimm wird? Nehmen wir an, Sie sind erst mal Pflegestufe 2, so erhalten Sie netto ein Pflegegeld von ca. 360,- € – denn der Versicherungsbeitrag ist ja weiter zu zahlen. Die Heimunterbringung in Stufe 2 kostet (heute) ca. 2.965,- € und so bleibt weiterhin eine privat Belastung von 1.355,-…

Und, was ist denn nun vom Pflege-Bahr zu halten?
Es endet – wie immer im Finanzbereich – mit dem abschließenden Urteil:
Es kommt drauf an!

Es steht (für mich) fest:
-wie die private Versorgung – ob nun gefördert oder nicht – für den Pflegefall aussehen soll, ist ein wichtiges Thema, über das jeder einmal nachgedacht haben sollte!
– eine kleine/unrentable/leistungsschwache Versorgung ist allemal besser als keine Versorgung (z.B. wenn wegen bestehender Gesundheitsprobleme kein alternativer Risikoschutz besteht und kein Vermögen/ausreichend Rente vorhanden ist)!
vorher Rechnen bringt geistige Klärung und zahlt sich aus!