Der heutige Finanztipp dreht sich wieder um die Wahl Deines Finanzberaters. Um einen passenden Berater zu finden macht es Sinn, dass du dir das Impressum Deines künftigen Beraters einmal genauer anschaust.

Was verrät dir das Impressum?

Das Impressum soll etwas mehr Transparenz bieten und ist daher auf allen Websseiten ein Muss. Falls Dein (vorerst) ausgewählter Berater kein Impressum auf der Website hat, solltest Du direkt von seiner Dienstleistung Abstand nehmen:
Im Impressum muss nämlich vermerkt sein, welche Zulassung der Berater/die Beraterin hat.

Das ist sehr wichtig, denn es sagt sehr viel über die nachgewiesene und geprüfte Fachkompetenz des Beraters aus. In welchen Wissens-Gebieten darf die Person Dich beraten, welche Absicherung und Haftung übernimmt er, verkauft er nur bestimmte Finanzprodukte (oder gar garkeine) und sogar, auf welche Art Du für seine Leistung bezahlen musst.

 

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Wie wird er bezahlt, Dein Berater?

Die Verdienstart von Finanzdienstleistern und -beratern wird in der Gewerbeverordnung geregelt. Je nachdem, welcher Paragraph im Impressum aufgeführt ist, lässt sich erkennen, wie der Berater sein Geld verdient:

Eine Bezahlung mittels Provision von vermittelten Finanzprodukten erkennst Du an einer Zulassung nach der Gewerbeordnung in den Paragrafen 34f (Geldanlage) und 34d1 (Versicherungen).

Über ein von der Vermittlung von Produkten unabhängiges Honorar werden Berater bezahlt, die eine Zulassung nach §34h (Geldanlage) und §34d2 (Versicherungen) verfügen.

Es gibt übrigens auch Kombinationen der Entlohnungswege, also z.Bsp. eine Geldanlageberatung über die Honorarzulassung und die Vermittlung einer Versicherung über die Provisionszulassung. Das ist nicht schlimm, Du solltest es aber wissen.
Was definitiv nicht geht, ist, sowohl gegen Honorar als auch gegen Provision im gleichen Bereich zu arbeiten, es sollte also keinen Berater mit einer Zulassung nach §34f und h oder nach §34d1 und 2 geben… wenn Du sowas mal irgednwo sehen solltest, stimmt irgendetwas ganz und gar nicht.

Falls Du übrigens zu einzelnen Aktien beraten werden willst, bist Du bei keiner dieser Zulassungen an der richtigen Stelle: Der Berater, der das darf, benötigt eine Zulassung nach §32 KWG (Kreditwesengesetz) oder den entsprechenden Anschluss an ein Haftungsdach (auch das steht im Impressum).

Es lohnt sich als, für die allererste Informationen in das Impressum zu schauen: So kannst du dir gleich ein Bild machen und erste Entscheidungen bezüglich des Beraters/der Beraterin treffen.

Ausführlicher schreibe ich über die Fragen, die Du deinem zukünftigen Finanzberater stellen solltest, in diesem Artikel -> Maßanzug oder Konfektion? So findest Du den richtigen Finanzberater